Nutzungsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsschluss und Anbieter
(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Kunden, die die die webbasierte Soware Skilldo , den zeitlich begrenzten, unverbindlichen & kostenlosen Demo-Zugang der SkillDo und über den Apple App Store / Google Play Store angebotene Apps des Anbieters OPM e-Learning GmbH, Zum Lith 77, 47055 Duisburg, Amtsgericht Duisburg; HRB 28746 nutzen.
(2) Der Demo-Zugang (Demo-Account) ist für den Nutzer kostenlos und unverbindlich. Ein automascher Übergang zu einem kostenpflichgen Zugang erfolgt nicht. Der Demo-Zugang erlischt automasch 30 Tage nach Mieilung der Zugangsdaten durch den Anbieter.
(3) Die Präsentaon der SkillDo im Internet stellt kein Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Der Anbieter kann die Annahme entweder durch schriliche Auragsbestägung (E-Mail ist ausreichend) oder durch Bereitstellung der Leistung an den Kunden erklären. Der Kunde verzichtet in letzterem Fall auf den Zugang der Annahmeerklärung. Erst durch diese Annahme kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter zustande. Der Anbieter ist zur Annahme des Angebots nicht verpflichtet.
(4) Die Benutzung von SkillDo ist ausschließlich Gewerbetreibenden gestaet. Der Benutzer versichert, selbst kein Mitbewerber zu sein oder für einen Mitbewerber miel- oder unmielbar täg zu sein.
§ 2 Widerrufsrecht
Da die Nutzung von SkillDo ausschließlich gewerblichen Kunden gestaet ist, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter vermietet an den Kunden für die Laufzeit dieses Vertrags das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags beschränkte Nutzungsrecht an der webbasierten Anwendung SkillDo und über den Apple App Store / Google Play Store angebotene Apps in der jeweils aktuellen Fassung.
Eine Überlassung von Aktualisierungen für die einzelnen Produkte erfolgt – außer zum Zwecke der Mängelbeseigung – im Rahmen von Patches, Updates und neuen Releases, wobei der Zeitpunkt der vorgenannten Änderungen und Neuerungen durch den Anbieter allein besmmt wird. Der Anbieter wird Mängel jedoch in einem angemessenen Zeitraum beseigen.
(2) Die Produkte werden zu folgendem vertragsmäßigen Gebrauch überlassen:
Bei der SkillDo handelt es sich um ein elektronische Lernsoware. Es dient außerdem der Verwaltung von Abläufen in Schulen, z. B. von Golfschulen oder Bootsschulen sowie der Lernoberfläche für die Schüler. Bei der über den Apple App Store und den Google Play Store angebotenen App SkillDogo handelt es sich um eine Erweiterung der SkillDo Webangebote und erweitert den oben genannten Umpfang mit einer App.
§ 4 Zugriff, Schulung, Hotline
(1) Der Kunde kann auf die SkillDo Seite ausschließlich miels der gängigen Webbrowser zugreifen. Er erhält außerdem eine telefonische Einführungsschulung nach den Vorgaben des Anbieters. Der Anbieter unterstützt den Kunden telefonisch bei der Einrichtung der Soware.
(2) Der Download der iOS / Android App maidConnect erfolgt ausschließlich über den jeweiligen App Store. Zur Nutzung der App ist eine ständige Internetverbindung notwendig.
(3) Der Kunde erhält angemessenen telefonischen/E-Mail-Support durch den Anbieter. Servicezeiten der Hotline des Anbieters sind Montag bis Freitag von 9:00 – 12:30 und 13:30 – 17:00 Uhr. Sollte der
Kunde erweiterte Servicezeiten wünschen, kann er diese über ein zusätzliches Servicepaket gesondert beauragen (z. B. Support 24 Stunden x 7 Tage/Woche).
(4) Der Anbieter schuldet Beratungsleistungen außerhalb der telefonischen Einführungsschulung und Hotline nur, sofern dies ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. Gegebenenfalls zu erbringende Beratungsleistungen sind vom Kunden gesondert zu den geltenden allgemeinen Honorarsätzen des Anbieters zu vergüten.
(5) Anpassungen bzw. Änderungen der SkillDo Lernsoware sowie die Erstellung von Schnistellen zu Dri-Programmen, z. B. Verwaltungsprogrammen, durch den Anbieter sind nur geschuldet, soweit diese zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Mietsache bzw. zur Sicherung des vertragsgemäßen Gebrauchs erforderlich sind. Im Übrigen ist der Anbieter zu Anpassungen bzw. Änderungen nur verpflichtet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird; entsprechende Leistungen sind vom Kunden gegebenenfalls gesondert zu den geltenden allgemeinen Honorarsätzen des Anbieters zu vergüten.
§ 5 Miete
(1) Die Jährlich anfallende Miete wird je nach Leistungsumfang und entsprechend vom Kunden gebuchten Userpaket bemessen. Die Preisliste hat der Kunde auf der Bestellung erhalten. Sie umfasst die Vergütung für die Nutzung der Skilldo Soware, sowie für die Beseigung von Fehlern während der Zeitraums der Gewährleistung. Außerdem wird mit Abschluss dieses Vertrags eine einmalige Einrichtungsgebühr für die Skilldo Soware gemäß der aktuell zum Vertragsschluss gülgen Preisliste berechnet.
(2) Die Miete ist jährlich im Voraus bis spätestens zum fünen Werktag des neuen Vertragjahres zu zahlen.
(3) Der Anbieter ist berechgt, die jährliche Miete mit einer schrilichen Ankündigung von drei Monaten zum Jahresende zu erhöhen, sofern und soweit sich seine für die Erhaltung der Mietsache anfallenden Kosten erhöht haben. Der Kunde hat das Recht, das Mietverhältnis innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung einer Mieterhöhung zu kündigen.
(4) Gebühren die in Folge der Anmeldung und Einrichtung angefallen sind, werden nicht zurückerstaet.
§ 6 Nutzungsrechte an der Skilldo Lernsoware
(1)Allgemein
(a) Der Kunde erhält an der Soware SkillDo das einfache, nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, auf die Laufzeit dieses Vertrags beschränkte Nutzungsrecht nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
(b) Der Kunde darf die SkillDo Lernsoware und durch eine beschränkte Anzahl von Personen des eigenen Personals gleichzeig nutzen. Schülerlizenzen werden gesondert nach Abnahme berechnet. (c) Der Kunde ist nicht berechgt, Änderungen an der SkillDo Lernsoware oder über den Apple App Store / Google Play Store angebotene Apps des Anbieters vorzunehmen oder Tools (Werkzeuge) zum sogenannten reverse-engineering einzusetzen.
(d) Sofern der Anbieter während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf seine Produkte vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.
(e) Die Rechte des Kunden erstrecken sich immer nur auf die aktuelle Version der Webapplikaon SkillDogo und der über den Apple App Store / Google Play Store angebotenen Apps des Anbieters. (f) Die Nutzung des Demo-Accounts der SkillDo Lernsoware ist kostenlos und auf eine Nutzungsdauer von 30 Tagen beschränkt. Der Kunde ist sich bewusst, dass Daten die er in die Webapplikaon eingibt oder übernimmt reine Testdaten sind und vom Anbieter weder über die Testphase hinaus gespeichert noch dem Kunden nach Ablauf der Testphase zur Verfügung gestellt werden können. Die OPM e-Learning GmbH nimmt keine Speicherung der Anwendungsdaten des
Nutzers über die Testphase hinaus vor. Damit besteht weder die technische Möglichkeit noch ein Recht des Kunden die Anwendungsdaten in den Account des Kunden nach der Testphase (kostenpflichge Nutzung) zu übernehmen.
(g) Das Nutzungsrecht des Kunden an der Testversion der SkillDo Lernsoware endet, sobald die 30- Tage-Frist endet. Der Anbieter behält sich vor die Testphase aus wichgen Gründen vorzeig zu beenden.
(h) Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechgt, die SkillDo Lernsoware über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Drien nutzen zu lassen oder die SkillDo Lernsoware Drien (insbesondere Mitbewerbern) zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestaet, die SkillDo Lernsoware oder Teile davon zu vervielfälgen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.
(i) Nach Ablauf der Nutzungsdauer von 30 Tagen der Testversion der SkillDO Lernsoware wird der Zugriff des Nutzers auf die Soware durch die OPM e-Learning GmbH unterbunden. Sonsge zur Verfügung gestellten Informaonen, insbesondere Passwörter für den Zugriff auf die Web-Applikaon verlieren ihre Gülgkeit. Der Account wird gelöscht.
(2) Verpflichtungen des Kunden zur sicheren Nutzung
(a) Der Kunde tri die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der SkillDo Lernsoware durch Unbefugte zu verhindern, insbesondere angemessen komplexe Passwörter zu verwenden, alle Zugangsdaten geheim zu halten und nur an Berechgte zu übermieln.
(b) Der Kunde verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die besmmungsgemäße Nutzung der Soware sichergestellt ist.
(c) Der Kunde haet dafür, dass die SkillDo Lernsoware nicht zu rassisschen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, polisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschrien oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insbesondere Anwendungsdaten, erstellt und/oder auf dem Server gespeichert werden.
(3) Verletzung der Besmmungen nach Abs. 1 und 2 durch den Kunden
(a) Verletzt der Kunde die Regelungen in Abs. 1 oder 2 aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann der Anbieter nach vorheriger schrilicher Benachrichgung des Kunden den Zugriff des Kunden auf die SkillDo Lernsoware oder die Anwendungsdaten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.
(b) Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen Abs. 2 lit. c, ist der Anbieter berechgt, die dadurch betroffenen Daten bzw. Anwendungsdaten zu löschen. Im Fall eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschri mitzuteilen. Verletzt der Kunde trotz entsprechender schrilicher Abmahnung des Anbieters weiterhin oder wiederholt die Regelungen in Abs. 1 oder 2, und hat er dies zu vertreten, so kann der Anbieter den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.
(c) Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung der SkillDo Lernsoware durch nicht berechgte Drie schuldha ermöglicht, hat der Kunde jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe einer dem Vertrag zugrunde liegenden jährlichen Miete nach § 5 Abs. 1 zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt vorbehalten; in diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.
§ 7 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrags erforderlich sind. Er wird insbesondere:
(1) die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechgungen geheim halten, vor dem Zugriff
durch Drie schützen und nicht an unberechgte Nutzer weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechgten Personen bekannt geworden sein könnten;
(2) die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach § 4 einhalten, insb. (a) keine Informaonen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von dem Anbieter betrieben werden eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze des Anbieters unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern;
(b) den im Rahmen der Vertragsbeziehung und/oder unter Nutzung der SkillDo Lernsoware möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten und Informaonen an Drie zu Werbezwecken nutzen;
(c) den Anbieter von Ansprüchen Drier freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der SkillDo Lernsoware durch ihn beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonsgen rechtlichen Streigkeiten ergeben, die mit der der SkillDo Lernsoware verbunden sind;
(d) die berechgten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Besmmungen dieses Vertrags einzuhalten;
(e) dafür Sorge tragen, dass er z. B. bei der Übermilung von Texten/Daten Drier auf den Server des Anbieters alle Rechte Drier an von ihm verwendetem Material beachtet;
(f) nach § 6 Abs. 2 die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er bei Nutzung der SkillDO Lernsoware personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingrei;
(g) vor der Versendung von Daten und Informaonen an den Anbieter diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;
(h) dem Anbieter Mängel der SkillDo Lernsoware unverzüglich zu melden. Er wird hierbei die Hinweise des Anbieters zur Problemanalyse im Rahmen des ihm Zumutbaren berücksichgen und alle ihm vorliegenden, für die Beseigung des Mangels erforderlichen Informaonen detailliert und nachvollziehbar an den Anbieter weiterleiten.
§ 8 Datensicherheit, Datenschutz, Datensicherung
(1) Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insb. die in Deutschland gülgen, datenschutzrechtlichen Besmmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG (alt) bzw. nach § 53 BDSG (neu) verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
(2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen, Besmmungen berechgt ist und stellt im Fall eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Drier frei.
(3) Der Anbieter wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrags erfordert. Der Kunde smmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.
(4) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bis 3 bestehen, so lange Anwendungsdaten im Einflussbereich des Anbieters liegen, auch über das Vertragsende hinaus.
(5) Die Vertragspartner schließen nach Maßgabe von § 11 BDSG bzw. § 62 BDSG (neu) nach Vertragsschluss eine separate Vereinbarung über die Auragsverarbeitung. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und der Vereinbarung über die Auragverarbeitung geht Letztere Ersterem vor.
(6) Es erfolgt mehrmals täglich eine Datensicherung der Anwenderdaten durch den Anbieter.
§ 9 Geheimhaltung
(1) Vertraulich zu behandelnde Informaonen sind nur die von dem informaonsgebenden Vertragspartner ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informaonen und solche Informaonen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeug ergibt. Durch den Anbieter vertraulich zu behandeln sind insbesondere die Anwendungsdaten, sollte er von ihnen Kenntnis erlangen. Keine vertraulich zu behandelnde Informaon liegt vor, soweit der die Informaon empfangende Vertragspartner nachweist, dass sie
• ihm vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
• der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
• der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne
dass der informaonsempfangende Vertragspartner hierfür verantwortlich ist.
(2) Die Vertragspartner werden über alle vertraulichen Informaonen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Sllschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schrilich hergestellten Einvernehmen des jeweils anderen Vertragspartners Drien gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden.
(3) Öffentliche Erklärungen der Vertragspartner über eine Zusammenarbeit werden nur im vorherigen gegenseigem Einvernehmen abgegeben.
(4) Die Verpflichtungen nach Abs. 2 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbesmmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Abs. 1 nicht nachgewiesen ist.
§ 10 Geschwindigkeit und Verfügbarkeit des Servers
(1) Der Anbieter stellt durch eine dem Stand der Technik entsprechende Bandbreite der Verbindung von seinen Servern zu dem nächsten Internet-Knoten sicher, so dass eine möglichst hohe Datenübertragungs-geschwindigkeit für Benutzer erreicht wird. Eine Haung seitens des Anbieters für das Vorhandensein einer ausreichenden Bandbreite ist ab diesem Internet-Knoten ausgeschlossen.
(2) Für eine ausreichende Bandbreite ab den unter (1) genannten Knotenpunkt ist der Kunde etwa durch die Einrichtung eines entsprechenden Internetanschlusses selbst verantwortlich.
(3) Der Webserver ist durchgehend 24 Stunden, sieben Tage die Woche einsatzfähig mit einer Verfügbarkeit von 99,5 % im Jahresmiel. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Soware-Updates sowie Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonsgen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Verschulden Drier etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist. Sofern für den Anbieter absehbar ist, dass Ausfallzeiten für Wartung und Soware-Updates länger als drei Stunden dauern, wird der Anbieter dies dem Kunden mindestens drei Tage vor Beginn der jeweiligen Arbeiten mieilen.
§ 11 Rechte des Kunden bei Mängeln
(1) Der Anbieter ist verpflichtet, Mängel an der überlassenen SkillDO Lernsoware zu beheben.
(2) Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl des Anbieters durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(3) Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Anbieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
(4) Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zusmmung des
Anbieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für den Anbieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseigung der Mängel haben.
Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseigungsrechts gem. § 536 a Abs. 2 BGB berechgt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumenert wurden.
§ 12 Haungsbeschränkungen
(1) Der Anbieter haet im Rahmen der gesetzlichen Besmmungen jeweils unbeschränkt für Schäden (a) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
(b) wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenscha bzw. bei Nichteinhaltung einer Garane;
(c) die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Der Anbieter haet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch den Anbieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
(3) Der Anbieter haet für sonsge Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf das sechsfache der monatlichen Miete je Schadensfall.
(4) Die verschuldensunabhängige Haung des Anbieters nach § 536 a Abs. 1, 1. Alternave BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen. (5) Der Anbieter haet nicht für Schäden, die infolge von Hacker-Angriffen (z. B. DDoS-Aacken) hervorgerufen werden.
(6)Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei der 3RPMS® Hotelsoware um ein webbasiertes SaaS- Produkt handelt, das grundsätzlich über das Internet erreichbar ist. Aus diesem Grund stellt der Anbieter – dem Stand der Technik entsprechend – eine Zwei-Faktor-Authenfizierung (2FA) zur Verfügung, um den Zugriff auf das System zusätzlich abzusichern. Der Anbieter haet nicht für Schäden durch unbefugte Zugriffe Drier auf Daten des Kunden (z. B. Datendiebstahl, Datenverlust oder -manipulaon), sofern der Kunde es unterlassen hat, für sämtliche Mitarbeitende mit Zugang zur 3RPMS® Hotelsoware die 2FA zu akvieren. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Benutzerkonten ausschließlich mit akvierter 2FA verwendet werden. Verletzt der Kunde diese Pflicht, ist jegliche Haung des Anbieters in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.
(7) Die vorstehenden Besmmungen gelten sinngemäß auch für die Haung des Anbieters im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(8) Die Haung nach dem Produkthaungsgesetz bleibt unberührt.
(9) Die Haung wegen Unterbrechung, Störung oder sonsger schadensverursachender Ereignisse, die auf Telekommunikaonsdienstleistungen beruhen, ist gegen den Telekommunikaonsdienstleistungsanbieter geltend zu machen.
§ 13 Stripe-Schnistelle und PCI-Infrastruktur
(1) Der Anbieter stellt oponal eine Schnistelle zum Zahlungsanbieter Stripe® zur Verfügung. Zur Nutzung muss der Kunde ein eigenes Stripe-Konto unter stripe.com unterhalten und den Anbieter zur technischen Interakon autorisieren (Connect-Verknüpfung).
(2) Der Anbieter betreibt für die Übermilung von Zahlungsdaten eine jährlich nach PCI-DSS zerfizierte Proxy-Infrastruktur. Eingehende Reservierungsdaten werden durch diesen Proxy geleitet und in Echtzeit an Stripe übertragen. Eine Speicherung von Kreditkartendaten durch den Anbieter findet systemisch nicht sta.
(3) Für die Akvierung der Schnistelle kann der Anbieter eine Gebühr gemäß Preistabelle berechnen. Die Kosten für Zahlungstransakonen richten sich nach der Stripe-Preistabelle zzgl.
eines nutzungsabhängigen System-Integraonsbeitrages (Applicaon Fee) in Höhe von 0,3 % – mind. 0,10 € – vom Transakonsbetrag, welcher der Deckung der Betriebskosten der PCI-Infrastruktur dient. Dieser Beitrag wird unmielbar durch Stripe erhoben und im Rahmen des zwischen Stripe und dem Anbieter bestehenden Provisionsverhältnisses (Revenue Share) an den Anbieter ausgekehrt. Ein direkter Zahlungsanspruch des Anbieters gegen den Kunden bezüglich dieses Beitrags besteht nicht; die Forderungshoheit verbleibt bei Stripe.
(4) Der Kunde nutzt die Schnistelle zur Abwicklung von Online- und POS-Zahlungen. Die Soware des Anbieters fungiert hierbei lediglich als technisches Interface zur Übermilung von Zahlungsbefehlen an das Stripe-Konto des Kunden. Der Anbieter hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf Kreditkartendaten im Klartext; die Plaorm verarbeitet ausschließlich von Stripe generierte Token. Er übernimmt keine Gewähr für die Richgkeit der Transakonen oder Zahlungsgaranen.
(5) Der Kunde ist verantwortlich, die Richtlinien von Stripe sowie die geltenden Sicherheitsbesmmungen (PCI-Compliance) zu beachten. Stripe behält sich das Recht vor, Applicaon Fees bei Risiken einzubehalten oder Konten zu sperren; hierauf hat der Anbieter keinen Einfluss. Bei Verstößen ist der Anbieter berechgt, die Schnistelle zu sperren.
§ 14 SkillDogo
(1) Der Anbieter bietet über den Apple App Store und den Google Play Store die App SkillDOgo an. (2) Dem Kunden ist bekannt das die App SkillDogo ausschließlich in Verbindung mit einen akven SkillDo Zugang genutzt werden kann,
(3) Für die Nutzung der App SkillDogo hat der Kunde die gemäß der aktuellen Preisliste jeweils gülgen Preise zu entrichten.
§ 15 Laufzeit, Kündigung
(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertrags und wird auf unbesmmte Zeit geschlossen. Die Bereitstellung der Leistungen erfolgt ab mit dem Kunden vereinbarten Zeitpunkt. (2) Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner schrilich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden.
(3) Die außerordentliche Kündigung wegen oder im Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung ist nur nach vorangegangener schrilicher Abmahnung mit angemessener Fristsetzung von nicht unter 5 Werktagen möglich.
(4) Hat der kündigungsberechgte Vertragspartner länger als 5 Werktage Kenntnis von den die außerordentliche Kündigung rechergenden Umständen, kann er die Kündigung nicht mehr auf diese Umstände stützen.
(5) Ungeachtet der Regelung in Abs. 3 kann der Anbieter den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgelts in Höhe eines Betrags, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug ist. Der Anbieter kann in diesem Fall zusätzlich einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Grundpauschale verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 16 Pflichten bei und nach Beendigung des Vertrags
(1) Anwendungsdaten werden von dem Anbieter der SkillDo Lernsoware für einen Zeitraum von 5 Jahren, beginnend mit dem Ablauf des Kalenderjahres in dem die Daten erstellt wurden, gespeichert. (2) Nach Ablauf dieser Frist werden die Anwendungsdaten gelöscht.
(3) Bei Verwendung des Demo-Accounts (Testversion) der SkillDo Lernsoware findet keine Speicherung der vom Nutzer eingegebenen Anwendungsdaten über die Testphase hinaus sta.
(3) Sollte der Kunde ein berechgtes Interesse an der Speicherung seiner Anwendungsdaten über die unter Punkt (1) genannte Frist hinaus oder einer Herausgabe seiner Anwendungsdaten nach Kündigung dieses Vertrags haben, muss er dies dem Anbieter unverzüglich oder mindestens sechs Wochen vor Ablauf der 5 Jahresfrist mieilen und dem Anbieter eine Frist von mindestens
vier Wochen einräumen, um das Begehren des Kunden zu erfüllen.
(4) Der Anbieter kann dem Kunden auf Wunsch seine Anwendungsdaten per Download zur Verfügung stellen.
(5) Der Kunde kann seine angefallene Daten nicht selbst aus der SkillDo Lernsoware exporeren.
(6) Dem Kunden ist bekannt, das aufgrund der komplexen Datenstruktur der SkillDo Lernsoware exporerte Daten unter Umständen nicht oder nur teilweise in anderen Systemen eingelesen werden können.
(7) Der Anbieter kann sich bereit erklären, maximal innerhalb einer Zeitspanne von 6 Monaten nach rechtlicher Beendigung dieses Vertrags zur Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses mit einem Drien nach Weisung des Kunden zusammenzuarbeiten. Die dabei anfallenden Kosten hat der Kunde nach aktueller Preisliste zu erstaen.
Diese Zusammenarbeit ist beschränkt auf die Übermilung der vom Kunden gespeicherten Anwendungsdaten, die Übermilung sonsger den Kunden betreffenden Daten, soweit es sich nicht um Geschäsgeheimnisse des Anbieters handelt, die Unterweisung der Mitarbeiter des Drien in die Verhältnisse des Kunden.
Der Anbieter kann für sämtlichen nach Beendigung dieses Vertrags entstehenden Aufwand, insbesondere die Übermilung der Anwendungsdaten an den Kunden, die Unterstützung des Kunden bei der Zusammenarbeit mit einem Drien, etc. zu den im Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages geltenden allgemeinen Honorarsätzen des Anbieters in Rechnung stellen und seine Arbeiten von der Zahlung einer Vorschussrechnung abhängig machen, es sei denn es handelt sich um Gewährleistungsansprüche des Kunden. Zusätzlich hat der Kunde dem Anbieter sämtliche angefallenen erforderlichen Aufwendungen zu ersetzen.
§ 17 Sonsge Vereinbarungen
(1) Änderungen bzw. Ergänzungen dieses Vertrages, die Zusicherung von Eigenschaen sowie Garanen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriform.
(2) Sollte eine Besmmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsbesmmungen hiervon unberührt.
Duisburg, den 01.02.2026