Nutzungsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsschluss und Anbieter

(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Kunden, die die die webbasierte So􏰀ware Skilldo , den zeitlich begrenzten, unverbindlichen & kostenlosen Demo-Zugang der SkillDo und über den Apple App Store / Google Play Store angebotene Apps des Anbieters OPM e-Learning GmbH, Zum Lith 77, 47055 Duisburg, Amtsgericht Duisburg; HRB 28746 nutzen.

(2) Der Demo-Zugang (Demo-Account) ist für den Nutzer kostenlos und unverbindlich. Ein automa􏰁scher Übergang zu einem kostenpflich􏰁gen Zugang erfolgt nicht. Der Demo-Zugang erlischt automa􏰁sch 30 Tage nach Mi􏰂eilung der Zugangsdaten durch den Anbieter.
(3) Die Präsenta􏰁on der SkillDo im Internet stellt kein Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Der Anbieter kann die Annahme entweder durch schri􏰀liche Au􏰀ragsbestä􏰁gung (E-Mail ist ausreichend) oder durch Bereitstellung der Leistung an den Kunden erklären. Der Kunde verzichtet in letzterem Fall auf den Zugang der Annahmeerklärung. Erst durch diese Annahme kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter zustande. Der Anbieter ist zur Annahme des Angebots nicht verpflichtet.
(4) Die Benutzung von SkillDo ist ausschließlich Gewerbetreibenden gesta􏰂et. Der Benutzer versichert, selbst kein Mitbewerber zu sein oder für einen Mitbewerber mi􏰂el- oder unmi􏰂elbar tä􏰁g zu sein.

§ 2 Widerrufsrecht

Da die Nutzung von SkillDo ausschließlich gewerblichen Kunden gesta􏰂et ist, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

§ 3 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter vermietet an den Kunden für die Laufzeit dieses Vertrags das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags beschränkte Nutzungsrecht an der webbasierten Anwendung SkillDo und über den Apple App Store / Google Play Store angebotene Apps in der jeweils aktuellen Fassung.

Eine Überlassung von Aktualisierungen für die einzelnen Produkte erfolgt – außer zum Zwecke der Mängelbesei􏰁gung – im Rahmen von Patches, Updates und neuen Releases, wobei der Zeitpunkt der vorgenannten Änderungen und Neuerungen durch den Anbieter allein bes􏰁mmt wird. Der Anbieter wird Mängel jedoch in einem angemessenen Zeitraum besei􏰁gen.

(2) Die Produkte werden zu folgendem vertragsmäßigen Gebrauch überlassen:
Bei der SkillDo handelt es sich um ein elektronische Lernso􏰀ware. Es dient außerdem der Verwaltung von Abläufen in Schulen, z. B. von Golfschulen oder Bootsschulen sowie der Lernoberfläche für die Schüler. Bei der über den Apple App Store und den Google Play Store angebotenen App SkillDogo handelt es sich um eine Erweiterung der SkillDo Webangebote und erweitert den oben genannten Umpfang mit einer App.

§ 4 Zugriff, Schulung, Hotline

(1) Der Kunde kann auf die SkillDo Seite ausschließlich mi􏰂els der gängigen Webbrowser zugreifen. Er erhält außerdem eine telefonische Einführungsschulung nach den Vorgaben des Anbieters. Der Anbieter unterstützt den Kunden telefonisch bei der Einrichtung der So􏰀ware.
(2) Der Download der iOS / Android App maidConnect erfolgt ausschließlich über den jeweiligen App Store. Zur Nutzung der App ist eine ständige Internetverbindung notwendig.

(3) Der Kunde erhält angemessenen telefonischen/E-Mail-Support durch den Anbieter. Servicezeiten der Hotline des Anbieters sind Montag bis Freitag von 9:00 – 12:30 und 13:30 – 17:00 Uhr. Sollte der

Kunde erweiterte Servicezeiten wünschen, kann er diese über ein zusätzliches Servicepaket gesondert beau􏰀ragen (z. B. Support 24 Stunden x 7 Tage/Woche).
(4) Der Anbieter schuldet Beratungsleistungen außerhalb der telefonischen Einführungsschulung und Hotline nur, sofern dies ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. Gegebenenfalls zu erbringende Beratungsleistungen sind vom Kunden gesondert zu den geltenden allgemeinen Honorarsätzen des Anbieters zu vergüten.
(5) Anpassungen bzw. Änderungen der SkillDo Lernso􏰀ware sowie die Erstellung von Schni􏰂stellen zu Dri􏰂-Programmen, z. B. Verwaltungsprogrammen, durch den Anbieter sind nur geschuldet, soweit diese zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Mietsache bzw. zur Sicherung des vertragsgemäßen Gebrauchs erforderlich sind. Im Übrigen ist der Anbieter zu Anpassungen bzw. Änderungen nur verpflichtet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird; entsprechende Leistungen sind vom Kunden gegebenenfalls gesondert zu den geltenden allgemeinen Honorarsätzen des Anbieters zu vergüten.

§ 5 Miete

(1) Die Jährlich anfallende Miete wird je nach Leistungsumfang und entsprechend vom Kunden gebuchten Userpaket bemessen. Die Preisliste hat der Kunde auf der Bestellung erhalten. Sie umfasst die Vergütung für die Nutzung der Skilldo So􏰀ware, sowie für die Besei􏰁gung von Fehlern während der Zeitraums der Gewährleistung. Außerdem wird mit Abschluss dieses Vertrags eine einmalige Einrichtungsgebühr für die Skilldo So􏰀ware gemäß der aktuell zum Vertragsschluss gül􏰁gen Preisliste berechnet.
(2) Die Miete ist jährlich im Voraus bis spätestens zum fün􏰀en Werktag des neuen Vertragjahres zu zahlen.
(3) Der Anbieter ist berech􏰁gt, die jährliche Miete mit einer schri􏰀lichen Ankündigung von drei Monaten zum Jahresende zu erhöhen, sofern und soweit sich seine für die Erhaltung der Mietsache anfallenden Kosten erhöht haben. Der Kunde hat das Recht, das Mietverhältnis innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung einer Mieterhöhung zu kündigen.
(4) Gebühren die in Folge der Anmeldung und Einrichtung angefallen sind, werden nicht zurückersta􏰂et.

§ 6 Nutzungsrechte an der Skilldo Lernso􏰀ware

(1)Allgemein
(a) Der Kunde erhält an der So􏰀ware SkillDo das einfache, nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, auf die Laufzeit dieses Vertrags beschränkte Nutzungsrecht nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
(b) Der Kunde darf die SkillDo Lernso􏰀ware und durch eine beschränkte Anzahl von Personen des eigenen Personals gleichzei􏰁g nutzen. Schülerlizenzen werden gesondert nach Abnahme berechnet. (c) Der Kunde ist nicht berech􏰁gt, Änderungen an der SkillDo Lernso􏰀ware oder über den Apple App Store / Google Play Store angebotene Apps des Anbieters vorzunehmen oder Tools (Werkzeuge) zum sogenannten reverse-engineering einzusetzen.
(d) Sofern der Anbieter während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf seine Produkte vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.
(e) Die Rechte des Kunden erstrecken sich immer nur auf die aktuelle Version der Webapplika􏰁on SkillDogo und der über den Apple App Store / Google Play Store angebotenen Apps des Anbieters. (f) Die Nutzung des Demo-Accounts der SkillDo Lernso􏰀ware ist kostenlos und auf eine Nutzungsdauer von 30 Tagen beschränkt. Der Kunde ist sich bewusst, dass Daten die er in die Webapplika􏰁on eingibt oder übernimmt reine Testdaten sind und vom Anbieter weder über die Testphase hinaus gespeichert noch dem Kunden nach Ablauf der Testphase zur Verfügung gestellt werden können. Die OPM e-Learning GmbH nimmt keine Speicherung der Anwendungsdaten des

Nutzers über die Testphase hinaus vor. Damit besteht weder die technische Möglichkeit noch ein Recht des Kunden die Anwendungsdaten in den Account des Kunden nach der Testphase (kostenpflich􏰁ge Nutzung) zu übernehmen.
(g) Das Nutzungsrecht des Kunden an der Testversion der SkillDo Lernso􏰀ware endet, sobald die 30- Tage-Frist endet. Der Anbieter behält sich vor die Testphase aus wich􏰁gen Gründen vorzei􏰁g zu beenden.

(h) Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berech􏰁gt, die SkillDo Lernso􏰀ware über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dri􏰂en nutzen zu lassen oder die SkillDo Lernso􏰀ware Dri􏰂en (insbesondere Mitbewerbern) zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gesta􏰂et, die SkillDo Lernso􏰀ware oder Teile davon zu vervielfäl􏰁gen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.

(i) Nach Ablauf der Nutzungsdauer von 30 Tagen der Testversion der SkillDO Lernso􏰀ware wird der Zugriff des Nutzers auf die So􏰀ware durch die OPM e-Learning GmbH unterbunden. Sons􏰁ge zur Verfügung gestellten Informa􏰁onen, insbesondere Passwörter für den Zugriff auf die Web-Applika􏰁on verlieren ihre Gül􏰁gkeit. Der Account wird gelöscht.

(2) Verpflichtungen des Kunden zur sicheren Nutzung
(a) Der Kunde tri􏰃 die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der SkillDo Lernso􏰀ware durch Unbefugte zu verhindern, insbesondere angemessen komplexe Passwörter zu verwenden, alle Zugangsdaten geheim zu halten und nur an Berech􏰁gte zu übermi􏰂eln.
(b) Der Kunde verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bes􏰁mmungsgemäße Nutzung der So􏰀ware sichergestellt ist.
(c) Der Kunde ha􏰀et dafür, dass die SkillDo Lernso􏰀ware nicht zu rassis􏰁schen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, poli􏰁sch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschri􏰀en oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insbesondere Anwendungsdaten, erstellt und/oder auf dem Server gespeichert werden.
(3) Verletzung der Bes􏰁mmungen nach Abs. 1 und 2 durch den Kunden
(a) Verletzt der Kunde die Regelungen in Abs. 1 oder 2 aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann der Anbieter nach vorheriger schri􏰀licher Benachrich􏰁gung des Kunden den Zugriff des Kunden auf die SkillDo Lernso􏰀ware oder die Anwendungsdaten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.
(b) Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen Abs. 2 lit. c, ist der Anbieter berech􏰁gt, die dadurch betroffenen Daten bzw. Anwendungsdaten zu löschen. Im Fall eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschri􏰀 mitzuteilen. Verletzt der Kunde trotz entsprechender schri􏰀licher Abmahnung des Anbieters weiterhin oder wiederholt die Regelungen in Abs. 1 oder 2, und hat er dies zu vertreten, so kann der Anbieter den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.
(c) Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung der SkillDo Lernso􏰀ware durch nicht berech􏰁gte Dri􏰂e schuldha􏰀 ermöglicht, hat der Kunde jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe einer dem Vertrag zugrunde liegenden jährlichen Miete nach § 5 Abs. 1 zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt vorbehalten; in diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.

§ 7 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrags erforderlich sind. Er wird insbesondere:
(1) die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberech􏰁gungen geheim halten, vor dem Zugriff

durch Dri􏰂e schützen und nicht an unberech􏰁gte Nutzer weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berech􏰁gten Personen bekannt geworden sein könnten;

(2) die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach § 4 einhalten, insb. (a) keine Informa􏰁onen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von dem Anbieter betrieben werden eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze des Anbieters unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern;

(b) den im Rahmen der Vertragsbeziehung und/oder unter Nutzung der SkillDo Lernso􏰀ware möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten und Informa􏰁onen an Dri􏰂e zu Werbezwecken nutzen;
(c) den Anbieter von Ansprüchen Dri􏰂er freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der SkillDo Lernso􏰀ware durch ihn beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sons􏰁gen rechtlichen Strei􏰁gkeiten ergeben, die mit der der SkillDo Lernso􏰀ware verbunden sind;
(d) die berech􏰁gten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bes􏰁mmungen dieses Vertrags einzuhalten;
(e) dafür Sorge tragen, dass er z. B. bei der Übermi􏰂lung von Texten/Daten Dri􏰂er auf den Server des Anbieters alle Rechte Dri􏰂er an von ihm verwendetem Material beachtet;
(f) nach § 6 Abs. 2 die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er bei Nutzung der SkillDO Lernso􏰀ware personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingrei􏰀;
(g) vor der Versendung von Daten und Informa􏰁onen an den Anbieter diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;
(h) dem Anbieter Mängel der SkillDo Lernso􏰀ware unverzüglich zu melden. Er wird hierbei die Hinweise des Anbieters zur Problemanalyse im Rahmen des ihm Zumutbaren berücksich􏰁gen und alle ihm vorliegenden, für die Besei􏰁gung des Mangels erforderlichen Informa􏰁onen detailliert und nachvollziehbar an den Anbieter weiterleiten.

§ 8 Datensicherheit, Datenschutz, Datensicherung

(1) Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insb. die in Deutschland gül􏰁gen, datenschutzrechtlichen Bes􏰁mmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschä􏰀igten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG (alt) bzw. nach § 53 BDSG (neu) verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
(2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen, Bes􏰁mmungen berech􏰁gt ist und stellt im Fall eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dri􏰂er frei.
(3) Der Anbieter wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrags erfordert. Der Kunde s􏰁mmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.
(4) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bis 3 bestehen, so lange Anwendungsdaten im Einflussbereich des Anbieters liegen, auch über das Vertragsende hinaus.
(5) Die Vertragspartner schließen nach Maßgabe von § 11 BDSG bzw. § 62 BDSG (neu) nach Vertragsschluss eine separate Vereinbarung über die Au􏰀ragsverarbeitung. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und der Vereinbarung über die Au􏰀ragverarbeitung geht Letztere Ersterem vor.
(6) Es erfolgt mehrmals täglich eine Datensicherung der Anwenderdaten durch den Anbieter.

§ 9 Geheimhaltung

(1) Vertraulich zu behandelnde Informa􏰁onen sind nur die von dem informa􏰁onsgebenden Vertragspartner ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informa􏰁onen und solche Informa􏰁onen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeu􏰁g ergibt. Durch den Anbieter vertraulich zu behandeln sind insbesondere die Anwendungsdaten, sollte er von ihnen Kenntnis erlangen. Keine vertraulich zu behandelnde Informa􏰁on liegt vor, soweit der die Informa􏰁on empfangende Vertragspartner nachweist, dass sie

• ihm vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
• der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
• der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne

dass der informa􏰁onsempfangende Vertragspartner hierfür verantwortlich ist.
(2) Die Vertragspartner werden über alle vertraulichen Informa􏰁onen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, S􏰁llschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schri􏰀lich hergestellten Einvernehmen des jeweils anderen Vertragspartners Dri􏰂en gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden.
(3) Öffentliche Erklärungen der Vertragspartner über eine Zusammenarbeit werden nur im vorherigen gegensei􏰁gem Einvernehmen abgegeben.
(4) Die Verpflichtungen nach Abs. 2 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbes􏰁mmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Abs. 1 nicht nachgewiesen ist.

§ 10 Geschwindigkeit und Verfügbarkeit des Servers

(1) Der Anbieter stellt durch eine dem Stand der Technik entsprechende Bandbreite der Verbindung von seinen Servern zu dem nächsten Internet-Knoten sicher, so dass eine möglichst hohe Datenübertragungs-geschwindigkeit für Benutzer erreicht wird. Eine Ha􏰀ung seitens des Anbieters für das Vorhandensein einer ausreichenden Bandbreite ist ab diesem Internet-Knoten ausgeschlossen.

(2) Für eine ausreichende Bandbreite ab den unter (1) genannten Knotenpunkt ist der Kunde etwa durch die Einrichtung eines entsprechenden Internetanschlusses selbst verantwortlich.
(3) Der Webserver ist durchgehend 24 Stunden, sieben Tage die Woche einsatzfähig mit einer Verfügbarkeit von 99,5 % im Jahresmi􏰂el. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und So􏰀ware-Updates sowie Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sons􏰁gen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dri􏰂er etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist. Sofern für den Anbieter absehbar ist, dass Ausfallzeiten für Wartung und So􏰀ware-Updates länger als drei Stunden dauern, wird der Anbieter dies dem Kunden mindestens drei Tage vor Beginn der jeweiligen Arbeiten mi􏰂eilen.

§ 11 Rechte des Kunden bei Mängeln

(1) Der Anbieter ist verpflichtet, Mängel an der überlassenen SkillDO Lernso􏰀ware zu beheben.
(2) Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl des Anbieters durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(3) Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbesei􏰁gung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbesei􏰁gung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Anbieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
(4) Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zus􏰁mmung des

Anbieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für den Anbieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Besei􏰁gung der Mängel haben.
Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbesei􏰁gungsrechts gem. § 536 a Abs. 2 BGB berech􏰁gt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumen􏰁ert wurden.

§ 12 Ha􏰀ungsbeschränkungen

(1) Der Anbieter ha􏰀et im Rahmen der gesetzlichen Bes􏰁mmungen jeweils unbeschränkt für Schäden (a) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;

(b) wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenscha􏰀 bzw. bei Nichteinhaltung einer Garan􏰁e;
(c) die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Der Anbieter ha􏰀et unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch den Anbieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.

(3) Der Anbieter ha􏰀et für sons􏰁ge Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf das sechsfache der monatlichen Miete je Schadensfall.
(4) Die verschuldensunabhängige Ha􏰀ung des Anbieters nach § 536 a Abs. 1, 1. Alterna􏰁ve BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen. (5) Der Anbieter ha􏰀et nicht für Schäden, die infolge von Hacker-Angriffen (z. B. DDoS-A􏰂acken) hervorgerufen werden.

(6)Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei der 3RPMS® Hotelso􏰀ware um ein webbasiertes SaaS- Produkt handelt, das grundsätzlich über das Internet erreichbar ist. Aus diesem Grund stellt der Anbieter – dem Stand der Technik entsprechend – eine Zwei-Faktor-Authen􏰁fizierung (2FA) zur Verfügung, um den Zugriff auf das System zusätzlich abzusichern. Der Anbieter ha􏰀et nicht für Schäden durch unbefugte Zugriffe Dri􏰂er auf Daten des Kunden (z. B. Datendiebstahl, Datenverlust oder -manipula􏰁on), sofern der Kunde es unterlassen hat, für sämtliche Mitarbeitende mit Zugang zur 3RPMS® Hotelso􏰀ware die 2FA zu ak􏰁vieren. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Benutzerkonten ausschließlich mit ak􏰁vierter 2FA verwendet werden. Verletzt der Kunde diese Pflicht, ist jegliche Ha􏰀ung des Anbieters in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.

(7) Die vorstehenden Bes􏰁mmungen gelten sinngemäß auch für die Ha􏰀ung des Anbieters im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(8) Die Ha􏰀ung nach dem Produktha􏰀ungsgesetz bleibt unberührt.
(9) Die Ha􏰀ung wegen Unterbrechung, Störung oder sons􏰁ger schadensverursachender Ereignisse, die auf Telekommunika􏰁onsdienstleistungen beruhen, ist gegen den Telekommunika􏰁onsdienstleistungsanbieter geltend zu machen.

§ 13 Stripe-Schni􏰂stelle und PCI-Infrastruktur

(1) Der Anbieter stellt op􏰁onal eine Schni􏰂stelle zum Zahlungsanbieter Stripe® zur Verfügung. Zur Nutzung muss der Kunde ein eigenes Stripe-Konto unter stripe.com unterhalten und den Anbieter zur technischen Interak􏰁on autorisieren (Connect-Verknüpfung).

(2) Der Anbieter betreibt für die Übermi􏰂lung von Zahlungsdaten eine jährlich nach PCI-DSS zer􏰁fizierte Proxy-Infrastruktur. Eingehende Reservierungsdaten werden durch diesen Proxy geleitet und in Echtzeit an Stripe übertragen. Eine Speicherung von Kreditkartendaten durch den Anbieter findet systemisch nicht sta􏰂.
(3) Für die Ak􏰁vierung der Schni􏰂stelle kann der Anbieter eine Gebühr gemäß Preistabelle berechnen. Die Kosten für Zahlungstransak􏰁onen richten sich nach der Stripe-Preistabelle zzgl.
eines nutzungsabhängigen System-Integra􏰁onsbeitrages (Applica􏰁on Fee) in Höhe von 0,3 % – mind. 0,10 € – vom Transak􏰁onsbetrag, welcher der Deckung der Betriebskosten der PCI-Infrastruktur dient. Dieser Beitrag wird unmi􏰂elbar durch Stripe erhoben und im Rahmen des zwischen Stripe und dem Anbieter bestehenden Provisionsverhältnisses (Revenue Share) an den Anbieter ausgekehrt. Ein direkter Zahlungsanspruch des Anbieters gegen den Kunden bezüglich dieses Beitrags besteht nicht; die Forderungshoheit verbleibt bei Stripe.
(4) Der Kunde nutzt die Schni􏰂stelle zur Abwicklung von Online- und POS-Zahlungen. Die So􏰀ware des Anbieters fungiert hierbei lediglich als technisches Interface zur Übermi􏰂lung von Zahlungsbefehlen an das Stripe-Konto des Kunden. Der Anbieter hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf Kreditkartendaten im Klartext; die Pla􏰄orm verarbeitet ausschließlich von Stripe generierte Token. Er übernimmt keine Gewähr für die Rich􏰁gkeit der Transak􏰁onen oder Zahlungsgaran􏰁en.
(5) Der Kunde ist verantwortlich, die Richtlinien von Stripe sowie die geltenden Sicherheitsbes􏰁mmungen (PCI-Compliance) zu beachten. Stripe behält sich das Recht vor, Applica􏰁on Fees bei Risiken einzubehalten oder Konten zu sperren; hierauf hat der Anbieter keinen Einfluss. Bei Verstößen ist der Anbieter berech􏰁gt, die Schni􏰂stelle zu sperren.

§ 14 SkillDogo

(1) Der Anbieter bietet über den Apple App Store und den Google Play Store die App SkillDOgo an. (2) Dem Kunden ist bekannt das die App SkillDogo ausschließlich in Verbindung mit einen ak􏰁ven SkillDo Zugang genutzt werden kann,
(3) Für die Nutzung der App SkillDogo hat der Kunde die gemäß der aktuellen Preisliste jeweils gül􏰁gen Preise zu entrichten.

§ 15 Laufzeit, Kündigung

(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertrags und wird auf unbes􏰁mmte Zeit geschlossen. Die Bereitstellung der Leistungen erfolgt ab mit dem Kunden vereinbarten Zeitpunkt. (2) Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner schri􏰀lich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden.

(3) Die außerordentliche Kündigung wegen oder im Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung ist nur nach vorangegangener schri􏰀licher Abmahnung mit angemessener Fristsetzung von nicht unter 5 Werktagen möglich.
(4) Hat der kündigungsberech􏰁gte Vertragspartner länger als 5 Werktage Kenntnis von den die außerordentliche Kündigung rech􏰅er􏰁genden Umständen, kann er die Kündigung nicht mehr auf diese Umstände stützen.

(5) Ungeachtet der Regelung in Abs. 3 kann der Anbieter den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgelts in Höhe eines Betrags, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug ist. Der Anbieter kann in diesem Fall zusätzlich einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Grundpauschale verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 16 Pflichten bei und nach Beendigung des Vertrags

(1) Anwendungsdaten werden von dem Anbieter der SkillDo Lernso􏰀ware für einen Zeitraum von 5 Jahren, beginnend mit dem Ablauf des Kalenderjahres in dem die Daten erstellt wurden, gespeichert. (2) Nach Ablauf dieser Frist werden die Anwendungsdaten gelöscht.
(3) Bei Verwendung des Demo-Accounts (Testversion) der SkillDo Lernso􏰀ware findet keine Speicherung der vom Nutzer eingegebenen Anwendungsdaten über die Testphase hinaus sta􏰂.

(3) Sollte der Kunde ein berech􏰁gtes Interesse an der Speicherung seiner Anwendungsdaten über die unter Punkt (1) genannte Frist hinaus oder einer Herausgabe seiner Anwendungsdaten nach Kündigung dieses Vertrags haben, muss er dies dem Anbieter unverzüglich oder mindestens sechs Wochen vor Ablauf der 5 Jahresfrist mi􏰂eilen und dem Anbieter eine Frist von mindestens

vier Wochen einräumen, um das Begehren des Kunden zu erfüllen.
(4) Der Anbieter kann dem Kunden auf Wunsch seine Anwendungsdaten per Download zur Verfügung stellen.
(5) Der Kunde kann seine angefallene Daten nicht selbst aus der SkillDo Lernso􏰀ware expor􏰁eren.
(6) Dem Kunden ist bekannt, das aufgrund der komplexen Datenstruktur der SkillDo Lernso􏰀ware expor􏰁erte Daten unter Umständen nicht oder nur teilweise in anderen Systemen eingelesen werden können.
(7) Der Anbieter kann sich bereit erklären, maximal innerhalb einer Zeitspanne von 6 Monaten nach rechtlicher Beendigung dieses Vertrags zur Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses mit einem Dri􏰂en nach Weisung des Kunden zusammenzuarbeiten. Die dabei anfallenden Kosten hat der Kunde nach aktueller Preisliste zu ersta􏰂en.
Diese Zusammenarbeit ist beschränkt auf die Übermi􏰂lung der vom Kunden gespeicherten Anwendungsdaten, die Übermi􏰂lung sons􏰁ger den Kunden betreffenden Daten, soweit es sich nicht um Geschä􏰀sgeheimnisse des Anbieters handelt, die Unterweisung der Mitarbeiter des Dri􏰂en in die Verhältnisse des Kunden.
Der Anbieter kann für sämtlichen nach Beendigung dieses Vertrags entstehenden Aufwand, insbesondere die Übermi􏰂lung der Anwendungsdaten an den Kunden, die Unterstützung des Kunden bei der Zusammenarbeit mit einem Dri􏰂en, etc. zu den im Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages geltenden allgemeinen Honorarsätzen des Anbieters in Rechnung stellen und seine Arbeiten von der Zahlung einer Vorschussrechnung abhängig machen, es sei denn es handelt sich um Gewährleistungsansprüche des Kunden. Zusätzlich hat der Kunde dem Anbieter sämtliche angefallenen erforderlichen Aufwendungen zu ersetzen.

§ 17 Sons􏰁ge Vereinbarungen

(1) Änderungen bzw. Ergänzungen dieses Vertrages, die Zusicherung von Eigenscha􏰀en sowie Garan􏰁en bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schri􏰀form.
(2) Sollte eine Bes􏰁mmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsbes􏰁mmungen hiervon unberührt.

Duisburg, den 01.02.2026